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Familienurlaub und Urlaubsgesuche

Absenzen sind kein Urlaub

Absenzen wegen Arztbesuchen, Zahnarztbesuchen, etc. werden wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit gelegt. Ist dies nicht möglich, wird die Absenz schriftlich von den Erziehungsberechtigten den Lehrpersonen gemeldet.

Familienurlaub

Zusätzlich zu den Schulferien kann an der Volksschule jedes Kind einige Tage Familienurlaub in Anspruch nehmen. Dafür braucht es keine Begründung, jedoch müssen Sie als Eltern die Schule im Voraus schriftlich informieren.

Pro Jahr werden zwei freie Tage gewährt. Das heisst: Während der drei Jahre Sekundarschule stehen sechs Tage Familienurlaub zur freien Wahl. Die Urlaubstage können einzeln oder auch am Stück bezogen werden, nicht jedoch von einer Schulstufe auf die nächste übertragen werden. Die Details sind in § 12 der Absenzen- und Disziplinarverordnung geregelt.

Urlaubsgesuche

Für voraussehbare Absenzen, die über den Rahmen des Familienurlaubes hinausgehen, muss im Voraus eine Bewilligung eingeholt werden. Die Urlaubsgesuche sind – soweit möglich – drei Wochen vor dem betreffenden Termin schriftlich der Klassenlehrperson einzureichen. Absenzen für religiöse Feiertage müssen jeweils zu Beginn eines Schuljahres beantragt werden.

Die Schulleitung entscheidet in eigener Kompetenz, ob ein Urlaubsgesuch bewilligt wird. Als Leitlinie dient ihr dabei die Auflistung möglicher Gründe in der Absenzen- und Disziplinarverordnung, etwa Wohnungswechsel, religiöse Feiertage oder Schüleraustauschprogramme. Im Rahmen der Teilautonomie kann die Schulleitung aber auch andere Urlaubsgründe als die in der Verordnung aufgeführten anerkennen.

Vorgehen bei Familienurlaub und weiteren Urlaubsgesuchen

Jegliche Art von Urlaub wird mit dem Kantonalen Formular beantragt. Das Formular wird der Betreuungslehrperson zum Kommentieren und Weiterleiten abgegeben. Die Schulleitung entscheidet nach Erhalt des Gesuchs, ob es sich dabei um einen Familienurlaub handelt oder der Urlaub ohne Bezug von Familienurlaubstagen bewilligt werden kann.

Die Eltern erhalten das bewilligte Gesuch mit dem entsprechenden Vermerk zurück. Macht die Schulleitung einen Bezug von Familienurlaub geltend, ist dies auf dem Gesuch entsprechend vermerkt.

Das Formular Familienurlaub kann in der Schule bezogen oder weiterunten heruntergeladen werden.