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Religiöse Feiertage

Hier finden Sie die wichtigsten Infos zu religiösen Feiertagen und entsprechende Möglichkeiten zum Urlaub

Begründete Absenzen an religiösen Feiertagen

Die Absenzen- und Disziplinarverordnung sieht in § 11 vor, dass eine Absenz von Kindern und Jugendlichen an religiösen Feiertagen eine begründete Absenz ist. Die Abwesenheit der Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen muss mittels eines frühzeitig eingereichten Urlaubsantrags, begründet beantragt werden. Der Schulstoff muss vor- oder nachgearbeitet werden. Bei Aufnahmeprüfungen (z.B. für Sekundarschule, Gymnasium etc.) und Abschlussprüfungen (z.B. Matur) ist keine begründete Absenz möglich. Die Schulen nehmen bei der Festlegung der Daten Rücksicht auf die hohen Feiertage der verschiedenen Religionen. Absenzen aus religiösen Gründen gehen nicht zu Lasten des Kontingents für Familienurlaub.

Urlaub für religiöse Feiertage

Wenn Eltern und Erziehungsberechtigte ihre Kinder aufgrund eines religiösen Feiertages vom Unterricht dispensieren möchten, so können sie dies mittels Einreichung eines offiziellen Urlaubsgesuch bei den dafür zuständigen Lehrpersonen tätigen. Hierbei gilt folgendes zu beachten:

  • Das Urlaubsgesuch kann bei einer Lehrperson, im Sekretariat der Sekundarschule Sandgruben oder hier bezogen werden.
  • Das Urlaubsgesuch muss durch Erziehungsberechtigte begründet (Name des Feiertages) eingereicht werden. Entspricht das Urlaubsgesuch den rechtlichen Vorgaben, so gilt dieses nach der Einreichung auch ohne schriftliche Bestätigung durch die Schule als bewilligt.
  • Die Daten der religiösen Feiertage sind festgelegt und somit zu Beginn des Schuljahres planbar. Aus diesem Grund müssen und können Urlaubsgesuche für religiöse Feiertage frühzeitig eingereicht werden.
  • Urlaub für religiöse Feiertage gelten als begründete Absenzen und gehen nicht zu Lasten des Familienurlaubs (Jokertage)