BM 2
Aufnahmebedingungen Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)
Eine Berufsmaturitätsausbildung nach der Lehre kann absolvieren, wer eine mindestens dreijährige Berufslehre abgeschlossen hat und über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis verfügt.
Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer die Lehre "im Rang", d.h. mit einer Gesamtnote im Fähigkeitszeugnis von mindestens 5,3 abgeschlossen hat. Ab Lehrabschluss August 2024 gilt eine 5.0 als Voraussetzung für die prüfungsfreie Aufnahme.
Ebenfalls prüfungsfrei aufgenommen werden Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme in die BM1 erfüllen. Ausserkantonale Kandidatinnen und Kandidaten, die in ihrem Wohnsitzkanton die Zulassungsbedingungen erfüllen, werden ebenfalls prüfungsfrei zu gelassen.
- Über eine prüfungsfreie Aufnahme entscheidet in Zweifelsfällen die Schulleitung.
- Wer nicht prüfungsfrei eintreten kann, legt die Aufnahmeprüfung ab.
Eintritt mit Aufnahmeprüfung
Für Kandidatinnen und Kandidaten, welche die Bedingungen für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht erfüllen, findet für sämtliche Ausrichtungen eine schriftliche Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch und Mathematik statt.
Anmeldung Berufsmaturität nach der Lehre (BM 2)
Füllen Sie das Online-Anmeldeformular aus und senden Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen elektronisch ein.
Die Schulleitung teilt Ihnen im Anschluss mit, ob Sie prüfungsfrei aufgenommen werden können, bzw. ob die Aufnahmeprüfung abgelegt werden muss.
Anmeldeschluss für die Berufsmaturität nach der Lehre: Samstag, 2. August 2025
Aufnahmeprüfung BM 2: Samstag, 5. April 2025
Ausbildungsstart ab 11. August 2025
Für die Anmeldung klicken Sie ► hier